TippKönigin-Schullizenzvereinbarung


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TippKönigin-Lizenzvereinbarung

Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie das Programm installieren. Sofern Sie mit Giletech e.K. ("Giletech") nicht schriftlich einen anders lautenden Lizenzvertrag abgeschlossen haben, erklären Sie durch die Benutzung, Weitergabe oder Installation dieser Kopie der TippKönigin-Software Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung.

Wenn Sie mit irgendeiner der hier aufgeführten Bestimmungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie diese Kopie der TippKönigin-Software nicht installieren, benutzen oder weitergeben. Haben Sie TippKönigin bei Giletech oder einem autorisierten Giletech Vertriebspartner direkt gekauft und bezahlt, so können Sie die unbenutzte Kopie innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Kaufdatum unter Vorlage des Kaufbelegs gegen Erstattung des Kaufpreises an Giletech oder an den Vertriebspartner, bei dem Sie die TippKönigin-Software erworben haben, zurückgeben. Sie erkennen an, dass Sie diese TippKönigin-Lizenz unmittelbar von Giletech erwerben.

Lizenzumfang: Diese Kopie der TippKönigin-Software darf in einer Schule auf mehreren Computern installiert und von mehreren Personen genutzt werden. Anzahl der Workstations ist nicht begrenzt. Die Schullizenz umfasst das Kopierrecht für die Schüler zur unterstützenden häuslichen Übung. Diese Kopie der TippKönigin-Software darf von Schüler auch außerhalb der Schule installiert und genutzt werden.

Außerdem untersagt Giletech ausdrücklich den Einsatz der TippKönigin-Software in Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach menschlichem Ermessen körperliche Schäden oder Verletzungen mit Todesfolge nach sich ziehen können. Die Benutzung des Programms in einer solchen Umgebung geschieht auf eigene Gefahr. Jede Haftung seitens Giletech und ihrer Lizenzgeber für Schäden oder Verluste auf Grund derartiger unerlaubter Benutzung ist ausgeschlossen.

Gewährleistung: Gewähr wird nur für Fehler geleistet, die innerhalb von sechs (6) Monaten nach Kauf dieser TippKönigin Lizenz geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel der Software müssen innerhalb einer (1) Woche nach Kenntnis angezeigt werden. Bei mangelhafter Software ist Giletech nach seiner Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder den Geldbetrag zurückzahlen. Bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit der Ersatzlieferung können Sie Erstattung des Kaufpreises von Giletech verlangen.

Haftung: Giletech und die Lizenzgeber von Giletech haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter.

Giletech und die Lizenzgeber von Giletech haften nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz von Mitarbeitern oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten.

Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern oder Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Es wird dringend empfohlen, neue Softwareprogramme vor dem tatsächlichen Einsatz umfassend in einer nicht kritischen Umgebung zu testen. Sie tragen das gesamte Risiko dafür, dass das Programm für die von Ihnen angestrebten Zwecke genutzt werden kann.

TippKönigin selbst führt keine Virensuche durch, sondern ruft lediglich externe Programme auf, die laut den Angaben des Herstellers diese Funktion erfüllen.

Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag ist das LG München I ausschließlich zuständig, sofern Sie Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches sind.

Rechtswahl: Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches materielles Recht Anwendung. Die Anwendung des Abkommens über den internationalen Kauf von Waren (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Diese Vereinbarung stellt den vollständigen Vertrag zwischen den beiden Parteien dar und tritt an die Stelle aller früheren Verabredungen, Kaufverträge, Abmachungen und Vereinbarungen, es sei denn, Sie haben eine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit Giletech getroffen.

Jegliche Rechte an der TippKönigin-Software, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich an Sie übertragen werden, bleiben ausschließlich Giletech und ihren Lizenzgebern vorbehalten. Sie sind nicht berechtigt, die TippKönigin-Software zu verleihen, zu vermieten, zu verändern, zu übersetzen, auf ihre Funktionsweise hin zu untersuchen, zu dekompilieren oder auseinander zu nehmen sowie als Grundlage für eigene Softwareprogramme zu verwenden. Es ist nicht erlaubt, die TippKönigin-Software Dritten, die in Verbindung mit einem Datenverarbeitungs-Dienstleister, einem Application Service Provider oder ähnlichen Unternehmen stehen, zur Verfügung zu stellen. Aus Ihren Rechten aus dieser Lizenz lassen sich keine Rechte Dritter ableiten.