Testlizenz (Shareware-Lizenzvereinbarung)
Copyright © 2001-2004 bei Giletech e.K.
alle Rechte vorbehalten.
Diese Lizenzvereinbarung gilt für die Testversion von TippKönigin.
Wenn Sie die registrierte Version von TippKönigin verwenden,
lesen Sie bitte den Abschnitt
TippKönigin -Standardlizenzvereinbarung
.
TippKönigin-Lizenzvereinbarung
Durch die Benutzung, Vervielfältigung, Übertragung, Weitergabe oder Installation
der TippKönigin -Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit sämtlichen
Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung. Wenn Sie mit irgendeiner der hier
aufgeführten Bestimmungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie TippKönigin
nicht benutzen, kopieren, übertragen, weitergeben oder installieren.
Sie erkennen an, dass Sie diese TippKönigin -Lizenz unmittelbar von Giletech e.K. erwerben.
Lizenzumfang: Bei TippKönigin handelt es sich nicht um ein Freeware-Produkt.
Entsprechend den unten aufgeführten Bestimmungen gewährt Giletech Ihnen jedoch
das Recht, das Programm während eines Zeitraums von 7 Tagen kostenlos zu testen.
Sollten Sie die Software nach Ablauf der 7-tägigen Testphase weiterhin benutzen,
sind Sie verpflichtet, eine Registrierungsgebühr zu entrichten. Informationen zu
Onlinebestellung finden Sie auf der Giletech -Website unter der Adresse
http://www.giletech.de
Die TippKönigin Software unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Jede Benutzung einer
nicht registrierten Kopie von TippKönigin nach Ablauf der 7-tägigen Testphase
verletzt die Ausschließlichkeitsrechte von Giletech oder ihrer Lizenzgeber an
dieser Software.
Sie dürfen ohne Entrichtung der Lizenzgebühr an Giletech
a) exakte Kopien dieser TippKönigin -Testversion persönlich an jede beliebige
Person übergeben, sofern dies nicht zu dem Zweck geschieht, deren Frist von 7 Tagen
zu verlängern;
b) exakte Kopien dieser TippKönigin -Testversion in beliebiger Zahl verbreiten,
sofern dies ausschließlich auf elektronischem Wege geschieht;
c) eine beliebige Anzahl exakter Kopien dieser TippKönigin -
Testversion zum Zwecke der unter (a) und (b) beschriebenen Weitergabe erstellen.
Es ist ausdrücklich untersagt, Kopien, gleich welcher Art, dieser TippKönigin
-Testversion gegen eine Gebühr oder Spende oder ohne vorherige schriftliche
Genehmigung seitens Giletech oder ihrer Lizenzgeber zusammen mit irgendwelchen
anderen kommerziellen oder sonstigen Produkten weiterzugeben. Giletech und ihre
Lizenzgeber behalten sich das Recht vor, die oben erteilte Berechtigung zur
Weitergabe der TippKönigin-Testversion jederzeit und ohne Angabe von Gründen
zu widerrufen.
Außerdem untersagt Giletech ausdrücklich den Einsatz der TippKönigin-Software in
Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach menschlichem
Ermessen körperliche Schäden oder Verletzungen mit Todesfolge nach sich ziehen können.
Die Benutzung des Programms in einer solchen Umgebung geschieht auf eigene Gefahr.
Jede Haftung seitens Giletech und ihrer Lizenzgeber für Schäden oder Verluste auf
Grund derartiger unerlaubter Benutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistung: Gewähr wird nur für Fehler geleistet, die innerhalb von sechs
(6) Monaten nach Installierung der Software geltend gemacht werden. Offensichtliche
Mängel der Software müssen innerhalb einer (1) Woche nach Kenntnis angezeigt werden.
Bei mangelhafter Software ist Giletech nach seiner Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern
oder den Geldbetrag zurückzahlen. Bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit der Ersatzlieferung
können Sie Erstattung des Kaufpreises, sofern durch Sie geleistet, von Giletech verlangen.
Haftung: Giletech und die Lizenzgeber von Giletech haften nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch für
jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter.
Giletech und die Lizenzgeber von Giletech haften nicht für mittelbare Schäden oder
Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, es sei denn, diese Schäden
beruhen auf Vorsatz von Mitarbeitern oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von
gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten.
Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern oder Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von
gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten ist die Haftung der Höhe nach auf
die bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Es wird dringend
empfohlen, neue Softwareprogramme vor dem tatsächlichen Einsatz umfassend in einer nicht
kritischen Umgebung zu testen. Sie tragen das gesamte Risiko dafür, dass das Programm
für die von Ihnen angestrebten Zwecke genutzt werden kann.
TippKönigin selbst führt keine Virensuche durch, sondern ruft lediglich externe
Programme auf, die laut den Angaben des Herstellers diese Funktion erfüllen.
Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag ist das LG München I
ausschließlich zuständig, sofern Sie Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches sind.
Rechtswahl: Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches materielles
Recht Anwendung. Die Anwendung des Abkommens über den internationalen Kauf von Waren
(CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Vereinbarung stellt den vollständigen Vertrag zwischen den beiden Parteien dar
und tritt an die Stelle aller früheren Verabredungen, Kaufverträge, Abmachungen und
Vereinbarungen, es sei denn, Sie haben eine anderslautende schriftliche Vereinbarung
mit Giletech getroffen.
Jegliche Rechte an der TippKönigin-Software, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht
ausdrücklich an Sie übertragen werden, bleiben ausschließlich Giletech und ihren
Lizenzgebern vorbehalten. Sie sind nicht berechtigt, die TippKönigin-Software zu
verleihen, zu vermieten, zu verändern, zu übersetzen, auf ihre Funktionsweise hin
zu untersuchen, zu dekompilieren oder auseinander zu nehmen sowie als Grundlage für
eigene Softwareprogramme zu verwenden. Es ist nicht erlaubt, die TippKönigin-Software
Dritten, die in Verbindung mit einem Datenverarbeitungs-Dienstleister, einem Application
Service Provider oder ähnlichen Unternehmen stehen, zur Verfügung zu stellen.
Aus Ihren Rechten aus dieser Lizenz lassen sich keine Rechte Dritter ableiten.
TippKönigin-Standardlizenzvereinbarung
Copyright © 2001-2004 bei Giletech e.K.
alle Rechte vorbehalten.
Diese Lizenzvereinbarung gilt für die lizenzierte Version von TippKönigin.
Wenn Sie eine TippKönigin-Testversion verwenden, lesen Sie bitte den
Abschnitt Testlizenz (
Shareware-Lizenzvereinbarung).
TippKönigin-Lizenzvereinbarung
Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie
das Programm installieren. Sofern Sie mit Giletech e.K. ("Giletech")
nicht schriftlich einen anders lautenden Lizenzvertrag abgeschlossen
haben, erklären Sie durch die Benutzung, Weitergabe oder Installation
dieser Kopie der TippKönigin-Software Ihr Einverständnis mit den
Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung.
Wenn Sie mit irgendeiner der hier aufgeführten Bestimmungen nicht einverstanden sind,
dürfen Sie diese Kopie der TippKönigin-Software nicht installieren, benutzen oder
weitergeben. Haben Sie TippKönigin bei Giletech oder einem autorisierten Giletech
Vertriebspartner direkt gekauft und bezahlt, so können Sie die unbenutzte Kopie
innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Kaufdatum unter Vorlage des Kaufbelegs gegen
Erstattung des Kaufpreises an Giletech oder an den Vertriebspartner, bei dem Sie die
TippKönigin-Software erworben haben, zurückgeben. Sie erkennen an, dass Sie diese
TippKönigin-Lizenz unmittelbar von Giletech erwerben.
Lizenzumfang: Diese Kopie der TippKönigin-Software darf entweder von einer einzelnen
Person auf einem oder mehreren Computern installiert und ausschließlich von ihr
selbst genutzt, oder aber auf einer einzigen Workstation installiert und von mehreren
Personen auf dieser einen Workstation benutzt werden. Eine Installation auf
mehreren Computern, die von verschiedenen Personen gleichzeitig benutzt werden,
ist nicht zulässig.
Wenn Sie diese Kopie der TippKönigin-Software in einem Netzwerk installieren
möchten, müssen Sie für jede Workstation, die über das Netzwerk auf die
Software zugreift, eine eigene TippKönigin-Lizenz erwerben. Können in
einem Netzwerk beispielsweise acht (8) Workstations auf die TippKönigin-Software
zugreifen, so benötigt jede von ihnen eine eigene TippKönigin-Lizenz, und zwar
unabhängig davon, ob der Zugriff gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeiten erfolgt.
Außerdem untersagt Giletech ausdrücklich den Einsatz der TippKönigin-Software
in Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach
menschlichem Ermessen körperliche Schäden oder Verletzungen mit Todesfolge
nach sich ziehen können. Die Benutzung des Programms in einer solchen
Umgebung geschieht auf eigene Gefahr. Jede Haftung seitens Giletech
und ihrer Lizenzgeber für Schäden oder Verluste auf Grund derartiger
unerlaubter Benutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistung: Gewähr wird nur für Fehler geleistet, die innerhalb
von sechs (6) Monaten nach Kauf dieser TippKönigin Lizenz geltend
gemacht werden. Offensichtliche Mängel der Software müssen innerhalb
einer (1) Woche nach Kenntnis angezeigt werden. Bei mangelhafter
Software ist Giletech nach seiner Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern
oder den Geldbetrag zurückzahlen. Bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit
der Ersatzlieferung können Sie Erstattung des Kaufpreises von Giletech
verlangen.
Haftung: Giletech und die Lizenzgeber von Giletech haften nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten jedoch für jedes schuldhafte
Verhalten ihrer Mitarbeiter.
Giletech und die Lizenzgeber von Giletech haften nicht für mittelbare
Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn,
es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz von Mitarbeitern oder
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern
oder leitenden Angestellten.
Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern oder Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden
Angestellten ist die Haftung der Höhe nach auf die bei
Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
Es wird dringend empfohlen, neue Softwareprogramme vor dem
tatsächlichen Einsatz umfassend in einer nicht kritischen
Umgebung zu testen. Sie tragen das gesamte Risiko dafür,
dass das Programm für die von Ihnen angestrebten Zwecke genutzt
werden kann.
TippKönigin selbst führt keine Virensuche durch, sondern
ruft lediglich externe Programme auf, die laut den Angaben
des Herstellers diese Funktion erfüllen.
Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag ist
das LG München I ausschließlich zuständig, sofern Sie Kaufmann
i.S.d. Handelsgesetzbuches sind.
Rechtswahl: Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich
deutsches materielles Recht Anwendung. Die Anwendung des Abkommens
über den internationalen Kauf von Waren (CISG) wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
Diese Vereinbarung stellt den vollständigen Vertrag zwischen den
beiden Parteien dar und tritt an die Stelle aller früheren
Verabredungen, Kaufverträge, Abmachungen und Vereinbarungen,
es sei denn, Sie haben eine anderslautende schriftliche Vereinbarung
mit Giletech getroffen.
Jegliche Rechte an der TippKönigin-Software, die mit dieser
Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich an Sie übertragen werden,
bleiben ausschließlich Giletech und ihren Lizenzgebern vorbehalten.
Sie sind nicht berechtigt, die TippKönigin-Software zu verleihen,
zu vermieten, zu verändern, zu übersetzen, auf ihre Funktionsweise
hin zu untersuchen, zu dekompilieren oder auseinander zu nehmen
sowie als Grundlage für eigene Softwareprogramme zu verwenden.
Es ist nicht erlaubt, die TippKönigin-Software Dritten, die in
Verbindung mit einem Datenverarbeitungs-Dienstleister, einem
Application Service Provider oder ähnlichen Unternehmen stehen,
zur Verfügung zu stellen. Aus Ihren Rechten aus dieser Lizenz
lassen sich keine Rechte Dritter ableiten.
|